Prüfung nach VDI 6022 für Lüftungsgeräte - die wichtigsten Fragen beantwortet

29. Juli 2026


Raumlufttechnische Anlagen sollen für eine gesundheitlich zuträgliche Raumluft sorgen. Werden Lüftungsanlagen, Klimageräte oder Luftreiniger jedoch nicht fachgerecht betrieben und instand gehalten, können sich in ihnen Staub, Feuchtigkeit und Mikroorganismen ansammeln. Die Anlage kann dann selbst zur Quelle von Verunreinigungen werden.

Die Richtlinie VDI 6022 beschreibt die hygienischen Anforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung raumlufttechnischer Anlagen und Geräte. Ein wesentlicher Bestandteil ist die regelmäßige Hygieneinspektion.


Was ist eine Hygieneinspektion nach VDI 6022?

Die Hygieneinspektion ist eine umfassende hygienische Bestandsaufnahme einer raumlufttechnischen Anlage. Dabei wird beurteilt, ob von der Anlage hygienische Risiken ausgehen und ob die Anforderungen der VDI 6022 eingehalten werden. Sie ist nicht mit einer normalen Wartung oder einem Filterwechsel gleichzusetzen. Während eine technische Wartung vor allem die Funktion der Anlage sicherstellen soll, betrachtet die Hygieneinspektion gezielt den hygienischen Zustand.


Dabei werden unter anderem folgende Aspekte beurteilt:

  • allgemeiner Sauberkeits- und Wartungszustand,
  • Zustand und Einbau der Luftfilter,
  • hygienischer Zustand von technischen Bestandteilen inkl. mikrobiologischer Untersuchungen
  • mögliche Beeinträchtigungen der Raum- und Zuluftqualität.


Die Ergebnisse werden bewertet und in einem Prüfbericht dokumentiert. Festgestellte Mängel werden beschrieben und erforderliche oder empfehlenswerte Maßnahmen benannt.


Für welche Anlagen gilt die VDI 6022?

Die Richtlinie betrifft nicht nur große zentrale Lüftungsanlagen. Ihr Anwendungsbereich umfasst grundsätzlich auch dezentrale Geräte, sofern diese die Luftqualität in Aufenthaltsräumen beeinflussen.


Dazu können beispielsweise gehören:

  • zentrale und dezentrale Lüftungs- und Klimaanlagen,
  • Split- und Multisplit-Klimaanlagen,
  • mobile oder fest installierte Luftreiniger,
  • Geräte mit Filtration, Kühlung, Befeuchtung oder anderer Luftbehandlung.


Ein einfacher Ventilator, der die Raumluft nicht qualitativ verändert, zählt nicht in den Anwendungsbereich. Ob eine konkrete Anlage oder ein bestimmtes Gerät vollständig in den Anwendungsbereich fällt und welche Prüfungen erforderlich sind, muss anhand der technischen Ausführung und der Nutzung beurteilt werden.


Gilt die VDI 6022 auch für Praxen?


Ja. Auch in Arztpraxen, therapeutischen Praxen wie in der Podologie, Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens werden zunehmend dezentrale Klimageräte und Luftreiniger eingesetzt. Gerade in diesen Bereichen ist ein hygienisch einwandfreier Betrieb besonders wichtig. Filterwechsel und technische Wartungen allein reichen nicht immer aus, um den hygienischen Zustand des gesamten Geräts zu beurteilen. Kühler, Kondensatbereiche, Filteraufnahmen und andere innere Komponenten können hygienisch relevante Verschmutzungen aufweisen, obwohl das Gerät äußerlich unauffällig erscheint. Je nach Einrichtung und Nutzung können neben der VDI 6022 weitere Anforderungen gelten, beispielsweise die DIN 1946-4 für bestimmte Bereiche des Gesundheitswesens.


Ist eine Hygieneinspektion gesetzlich vorgeschrieben?


Die VDI 6022 ist selbst kein Gesetz. Sie gilt jedoch als anerkannte Regel der Technik und beschreibt, wie raumlufttechnische Anlagen hygienisch einwandfrei geplant, betrieben und instand gehalten werden können.

Für Arbeitsstätten ergeben sich die grundlegenden Pflichten insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung. Nach Nummer 3.6 Absatz 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung müssen Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, umgehend beseitigt werden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“ konkretisiert die Anforderungen an Lüftung und raumlufttechnische Anlagen. Bei Einhaltung einer ASR kann der Arbeitgeber grundsätzlich davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen.


Die VDI 6022 bildet dabei den maßgeblichen technischen und hygienischen Beurteilungsmaßstab. Arbeitgeber und Betreiber müssen deshalb sicherstellen, dass ihre Anlagen ordnungsgemäß instand gehalten, kontrolliert und hygienisch betrieben werden. Eine fachgerecht durchgeführte und dokumentierte Hygieneinspektion ist ein wichtiger Nachweis dafür.


Wie häufig muss die Hygieneinspektion durchgeführt werden?


Die VDI 6022 sieht für Hygieneinspektionen grundsätzlich folgende Intervalle vor:

  • RLT-Anlagen und Geräte mit Luftbefeuchtung: alle zwei Jahre,
  • RLT-Anlagen und Geräte ohne Luftbefeuchtung: alle drei Jahre.


Davon zu unterscheiden sind die in kürzeren Abständen durchzuführenden Hygienekontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen durch den Betreiber selbst. Deren Häufigkeit richtet sich vor allem nach den Herstellerangaben des jeweiligen Geräts

.

Zusätzliche oder vorgezogene Untersuchungen können insbesondere sinnvoll oder erforderlich sein, wenn:

  • Schimmel oder ungewöhnliche Gerüche wahrgenommen werden,
  • Beschäftigte über Beschwerden klagen,
  • Umbauten oder wesentliche Änderungen an der Anlage vorgenommen wurden,
  • auffällige Ergebnisse bei Hygienekontrollen festgestellt wurden.


Hygieneinspektion nach VDI 6022 für Ihre Anlage


Ich führe Hygieneinspektionen nach VDI 6022 an zentralen und dezentralen raumlufttechnischen Anlagen und Geräten durch – insbesondere auch an Klimageräten, Umluftgeräten und Luftreinigern in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.


Die Leistung umfasst abhängig von der jeweiligen Anlage:

  • Sichtprüfung und hygienische Beurteilung der zugänglichen Komponenten,
  • Prüfung des Sauberkeits- und Wartungszustands,
  • erforderliche hygienisch-mikrobiologische Probenahmen und Messungen,
  • fachliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse,
  • Fotodokumentation festgestellter Auffälligkeiten,
  • schriftlichen Prüfbericht,
  • konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.


Sie betreiben eine Lüftungsanlage, Klimaanlage oder einen Luftreiniger und wissen nicht, ob eine Hygieneinspektion erforderlich ist?

Senden Sie mir gerne eine unverbindliche Anfrage mit Angaben zum Gerät, zum Standort und – soweit vorhanden – technischen Unterlagen oder Fotos. Ich prüfe den voraussichtlichen Leistungsumfang und erstelle ein individuelles Angebot für die Hygieneinspektion nach VDI 6022.



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